Wir kommen in Oberschwaben regelmäßig in Häuser aus den 1960er- und 1970er-Jahren — und manchmal aus den 1980ern, bis kurz vor dem Asbest-Verbot 1993. In diesen Häusern ist Asbest nicht garantiert vorhanden, aber auch nicht garantiert abwesend. Wer ohne Risiko-Betrachtung mit Bohrhammer oder Schwingschleifer an alte Wände geht, kann unwissentlich Asbestfasern freisetzen — mit unsichtbaren, aber langfristig massiven Gesundheitsfolgen für sich selbst, die Handwerker und alle Bewohner.
Hier erklären wir, in welchen Materialien Asbest vorkommen kann, wie man es identifiziert, was Eigentümer dürfen und nicht dürfen, und wie wir als Fachbetrieb mit dem Thema umgehen.
Was ist Asbest und warum war es lange so beliebt
Asbest ist ein Sammelbegriff für sechs natürlich vorkommende silikatische Faser-Mineralien. Es hat eine einzigartige Kombination von Eigenschaften: hitzebeständig (bis 1000 °C), chemisch beständig, sehr fest, isolierend, billig in der Förderung. Zwischen 1950 und 1980 wurde Asbest in Deutschland in über 3.000 Produkten verbaut — auch in vielen Baumaterialien.
Das Problem: bei Beschädigung (Bohren, Schleifen, Brechen) werden Faserbündel freigesetzt, die so fein sind, dass sie tief in die Lunge eindringen. Dort lösen sie über 20–40 Jahre Asbestose, Lungenkrebs oder das aggressive Mesotheliom aus. Das volle Ausmaß wurde erst in den 1970er- und 1980er-Jahren statistisch erfasst.
Verbot in Deutschland: seit 31. Oktober 1993 (Herstellung, Verarbeitung, Inverkehrbringen). Davor hergestellte Materialien sind aber legal im Bestand.
In welchen Materialien Asbest vorkommen kann
1) Spachtelmasse / Putze (1950–1990)
Sehr verbreitet als Glättputz oder Spachtelmasse in Wohnräumen, besonders in Bereichen wo Feuerwiderstand gefordert war — Treppenhäuser, Kellerräume, an Heizungsschächten. Aus optischen Gründen oft nicht von normalem Putz zu unterscheiden.
2) Fliesenkleber (1960–1990)
Asbestfaserhaltige Fliesenkleber wurden für besseren Wärme- und Schlagschutz verwendet. Bei Renovierungen, wenn alte Fliesen abgeschlagen werden, oft das größte Risiko — schnell freigesetzte Fasermengen.
3) Bodenbelagskleber für Vinyl/Linoleum (1955–1985)
Schwarze, bituminöse Kleber unter alten Vinyl- oder Linoleum-Belägen können asbesthaltig sein. Auch hier: Risiko bei Abriss, weniger bei intaktem Bestand.
4) Cushion-Vinyl-Beläge (1955–1980)
Bestimmte Floor-Flex-Platten (cremig gemusterte PVC-Bodenfliesen) enthielten bis 1985 selbst Asbest in der Beschichtung. Erkennbar an typischer Größe (25×25 cm oder 30×30 cm) und „marmoriertem" Muster.
5) Fassaden-Eternitplatten (1900–1990)
Klassischer Asbestzement an Fassaden, Garagen, Wirtschaftsgebäuden — vor allem in der Form von gewellten Faserzementplatten („Eternit"). Im intakten Zustand gebunden, beim Abriss oder Bohren akut gefährlich.
6) Dachschindeln (1930–1990)
Faserzement-Dachschindeln und Wellplatten — sehr verbreitet auf Carports, Schuppen, Wirtschaftsgebäuden. Wer hier renoviert oder abreißt, braucht Fachfirma.
Wie man Asbest identifiziert — und wie nicht
Was Sie nicht tun sollten
- Selbst eine Probe abkratzen oder bohren — Sie setzen Fasern frei, ohne dass das Ergebnis verlässlich ist
- Visuelle „Diagnose" mit dem bloßen Auge — Asbest ist optisch nicht sicher von asbestfreiem Material zu unterscheiden
- Auf das Baujahr alleine vertrauen — auch in Häusern Baujahr 1985–1993 kann Asbest verbaut sein (Bestände wurden lange aufgebraucht)
Was Sie tun sollten
- Verdachts-Stellen markieren, nicht berühren, nicht bearbeiten
- Bau-Akten prüfen — manchmal sind Materialien dokumentiert
- Vor Sanierung ein Asbest-Gutachten beauftragen — durch eine nach TRGS 519 qualifizierte Firma. In Oberschwaben gibt es mehrere zertifizierte Sachverständige, die proben + im Labor analysieren lassen
- Bei nachgewiesenem Asbest: Asbest-Sanierungsfirma — das ist kein Maler-Job, wir machen das ausdrücklich nicht selbst
Was rechtlich vorgegeben ist — TRGS 519
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519) regelt den Umgang mit Asbest. Kerninhalte für Eigentümer:
- Asbest-Arbeiten dürfen nur von qualifizierten Firmen ausgeführt werden — Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4 ist Pflicht
- Anzeige bei der zuständigen Behörde (Gewerbeaufsicht / Landesamt für Arbeitsschutz) vor Beginn der Arbeiten
- Schutzmaßnahmen: Schwarz-Weiß-Trennung, Unterdruckhaltung, P3-Atemschutz, Einweg-Schutzkleidung, HEPA-Absaugung
- Entsorgung nur als Sondermüll über zugelassene Entsorgungsbetriebe — nicht in den normalen Bauschutt
Eigenheimbesitzer dürfen Kleinmengen Asbestzement (z. B. eine kaputte Eternitplatte) unter bestimmten Voraussetzungen selbst entsorgen — aber NIE im Bauschuttcontainer, immer über die kommunale Sondermüll-Sammlung.
Wie wir als Fachbetrieb mit dem Thema umgehen
1) Risiko-Betrachtung vor jeder Innensanierung in Altbauten
Bei jedem Sanierungs-Projekt in Häusern aus 1950–1993 sprechen wir das Thema offen an. Wir fragen nach dem Baujahr, schauen uns die zu bearbeitenden Materialien an und schätzen das Risiko ab. Bei begründetem Verdacht empfehlen wir dringend eine Asbest-Probe vor dem Sanierungsstart.
2) Wir machen keine Asbest-Sanierung selbst
Asbest-Sanierung erfordert TRGS-519-Qualifikation, spezielle Geräteausstattung und eine eigene Versicherung. Wir sind als Maler-Fachbetrieb mit ganz normalen Aufgaben gut ausgestattet, aber kein zertifizierter Asbest-Sanierer. Wenn Asbest auftaucht, empfehlen wir Ihnen zertifizierte Sanierungsfirmen in Oberschwaben.
3) Nach der Asbest-Sanierung übernehmen wir wieder
Wenn die zertifizierte Firma den Asbest fachgerecht entfernt hat, kommen wir für die Wiederherstellung — neuer Putz, neuer Anstrich, neuer Bodenbelag, Wand neu gestaltet. Wir übernehmen die Übergabe und arbeiten nahtlos weiter.
Was im Verdachtsfall sofort zu tun ist
- Bereich nicht bearbeiten — kein Bohren, Schleifen, Brechen
- Bereich nicht reinigen — kein Staubsaugen ohne HEPA-Filter
- Probe-Entnahme durch Fachfirma — kostet je nach Probe-Anzahl überschaubar, klärt die Frage definitiv
- Labor-Ergebnis abwarten — typisch 5–10 Werktage
- Bei Positivbefund: zertifizierte Sanierungsfirma — TRGS-519-Nachweis zeigen lassen
Altbau-Sanierung in Oberschwaben — sicher gemacht
Wir sanieren regelmäßig Altbauten in Biberach, Laupheim, Riedlingen, Bad Saulgau, Ehingen, Munderkingen und der ganzen Region — von 1900 bis heute. Das Thema Asbest gehört zu unserer Risiko-Aufnahme vor jedem Auftrag, bei dem Putze, Klebstoffe oder Bodenmaterialien aus dem Verdachts-Zeitraum bearbeitet werden. So gehen Sie kein Risiko ein — weder für Ihre Gesundheit noch für die Ihrer Familie und unseres Teams.




