Wasserschäden in Mietwohnungen sind in unserer Praxis als Sanierungsbetrieb in Oberschwaben fast Tagesgeschäft. Was uns immer wieder auffällt: Mieter wissen oft nicht, welche Rolle sie spielen sollen. Müssen sie selbst einen Sanierer rufen? Dürfen sie überhaupt? Und was passiert, wenn der Vermieter sich tagelang nicht meldet?
Vorab das Wichtigste: Sie als Mieter haben aktivere Rechte und mehr Pflichten, als Sie vermutlich denken. Wenn Sie die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge gehen, bekommen Sie Ihre Wohnung ohne Mehrkosten und ohne wochenlangen Streit wieder trocken. Wenn Sie die falschen Schritte gehen, kann es teuer werden — Sie können sogar auf Kosten sitzen bleiben, die eigentlich die Versicherung oder der Vermieter tragen müsste.
Schritt 1: Sofortpflicht — Schaden minimieren
Als Mieter haben Sie laut Mietrecht eine Schadenminderungspflicht. Das klingt juristisch, heißt aber konkret: Sie müssen sofort handeln, damit nicht mehr kaputtgeht.
- Wasser stoppen. Haupthahn schließen (meist im Keller oder neben dem Boiler), bei Waschmaschinen oder Geschirrspüler den Eckhahn am Anschluss zudrehen.
- Strom in betroffenen Räumen abschalten. Wenn Wasser an Steckdosen oder elektrischen Geräten ankommen kann: Sicherung raus. Lebensgefahr.
- Wertgegenstände sichern. Bücher, Elektronik, Möbel höher stellen oder aus dem Raum tragen.
- Wasser aufnehmen. Eimer, Tücher, Nasssauger — alles raus, was geht.
Wenn Sie diese Sofortmaßnahmen unterlassen und der Schaden dadurch größer wird, kann die Versicherung Ihren Anteil kürzen — selbst wenn Sie eigentlich nichts dafür konnten.
Schritt 2: Vermieter informieren — schriftlich
Sobald der akute Schaden gestoppt ist, müssen Sie den Vermieter informieren. Das ist Ihre Mängelanzeige nach § 536c BGB — sie löst die Pflicht des Vermieters aus, sich um die Mangelbeseitigung zu kümmern.
Wichtig: Nicht nur anrufen, sondern auch schriftlich dokumentieren. Eine WhatsApp-Nachricht oder E-Mail mit Uhrzeit und Fotos reicht juristisch aus und schützt Sie, wenn der Vermieter später behauptet, er hätte „nichts gewusst".
Schritt 3: Wer ruft den Sanierungsbetrieb?
Grundsätzlich: Der Vermieter ist verantwortlich für die Beseitigung baulicher Schäden in der Mietsache. Das gilt für Trocknung, Wand- und Bodensanierung, Wiederherstellung. Er muss einen Fachbetrieb beauftragen — nicht Sie.
Aber: Wenn Gefahr im Verzug ist und der Vermieter nicht erreichbar ist oder sich nicht zeitnah kümmert, dürfen Sie nach § 536a BGB selbst einen Sanierer beauftragen und die Kosten vom Vermieter zurückverlangen. Das nennt sich Selbstvornahmerecht.
Praxis-Faustregel: 24–48 Stunden warten, dabei Vermieter mehrfach schriftlich kontaktieren. Erst dann selbst handeln — und alles dokumentieren (Anrufe, Nachrichten, Antwortzeiten).
Wann Sie sofort selbst handeln dürfen
- Vermieter über mehrere Stunden nicht erreichbar, Wasser läuft weiter
- Vermieter weigert sich, einen Sanierer zu rufen, obwohl der Schaden eskaliert
- Schimmelbildung droht in den nächsten Tagen, weil Trocknung verzögert wird (Schimmel ist nach 48–72 Stunden Realität)
Schritt 4: Welche Versicherungen greifen — und wer zahlt was?
Bei einem Wasserschaden in der Mietwohnung gibt es bis zu vier Versicherungen, die gleichzeitig im Spiel sein können. Hier die Aufteilung:
| Was kaputt ist | Wer zahlt |
|---|---|
| Wand, Decke, Boden, Estrich, Dämmung | Wohngebäudeversicherung des Vermieters |
| Ihr Hausrat (Möbel, Elektronik, Kleidung) | Ihre Hausratversicherung |
| Schaden im Nachbarapartment (Sie sind Verursacher) | Ihre Privathaftpflicht |
| Schaden bei Ihnen, Verursacher = Nachbar | Haftpflicht des Verursachers (über Hausrat-Regress) |
| Hotel / Ersatzwohnung während Trocknung | Hausratversicherung (oft enthalten, manchmal extra) |
Schritt 5: Mietminderung — Ihr starkes Recht
Solange Ihre Wohnung nicht voll nutzbar ist, dürfen Sie die Miete kürzen — das ist Ihr Recht aus § 536 BGB. Die Mietminderung ist nicht „Geschenk", sondern automatischer gesetzlicher Anspruch. Sie müssen sie nicht beantragen, sondern nur dem Vermieter mitteilen.
Typische Minderungsquoten (aus etablierter Rechtsprechung):
- Trockner laufen im Wohnraum (Lärm, Wärme): 15–25 %
- Ein Zimmer komplett unbenutzbar: 20–40 %, je nach Wohnungsgröße
- Bad oder Küche unbenutzbar: 30–60 %
- Wohnung komplett unbewohnbar: 100 % (also mietfrei)
Wichtig: Nicht selbst kürzen, sondern unter Vorbehalt zahlen. Das schützt Sie vor einer Kündigung wegen Zahlungsverzug. Sie zahlen also weiter und holen sich später die zuviel gezahlten Beträge zurück, sobald die Höhe der Minderung rechtskräftig steht.
Was die Sanierung in der Mietwohnung praktisch bedeutet
Wenn wir als Sanierungsbetrieb in eine Mietwohnung gerufen werden, läuft typischerweise das hier ab:
- Tag 1 — Erstaufnahme. CM-Messung am Estrich, Foto-Dokumentation für Versicherung und Vermieter, Verfahrenswahl (Über- oder Unterdruck).
- Tag 2–3 — Geräte stellen. Bohrungen im Estrich, Aufstellung der Bautrockner und Adsorber, Abdichtung der Randfugen. Wir besprechen mit dem Mieter, wo er noch ungestört wohnen kann.
- Tag 4 bis Tag 14–21 — Trocknung. Geräte laufen 24/7. Wir kommen alle 3–5 Tage zur Restfeuchte-Messung. Mieter kann meist in der Wohnung bleiben — Lärm 60–70 dB.
- Tag 14–21 — Trocknung abgeschlossen. Bohrlöcher verschließen, Übergabeprotokoll an Vermieter und Versicherung.
- Wiederherstellung. Boden neu verlegen, Wand neu streichen, Sockelleisten — beauftragt der Vermieter, koordiniert wird mit dem Mieter.
Wenn Sie eine Ersatzwohnung brauchen
Bei großen Schäden ist die Wohnung schlicht nicht bewohnbar — Schlafzimmer mit Wassereinbruch und Trockner-Lärm 60 dB ist keine Lebensqualität. Sie haben dann Anspruch auf:
- Hotel- oder Ferienwohnungskosten für die Dauer der Unbewohnbarkeit — übernimmt in der Regel Ihre Hausratversicherung
- Verpflegungsmehrkosten — Pauschalen je nach Versicherer
- Mietminderung auf 100 % während der Hotel-Phase
Klären Sie vorab mit Ihrer Hausratversicherung, welche Hotel-Kategorie sie übernimmt — die meisten Verträge decken eine „angemessene Unterkunft" im ortsüblichen Rahmen.
Die häufigsten Mieter-Fehler — und wie Sie sie vermeiden
Fehler 1: Selber den Sanierer rufen, ohne den Vermieter zu kontaktieren
Wenn Sie ohne Rücksprache einen Sanierer beauftragen, kann der Vermieter argumentieren, er hätte den günstigeren Anbieter gewollt — und nur diesen Anteil übernehmen. Bleiben Sie auf den Mehrkosten sitzen.
Fehler 2: Schaden nicht ausreichend dokumentieren
Fotos mit Datum und Uhrzeit (auf neuen Smartphones automatisch). Videos. Schadensbeschreibung. Wer kann was bezeugen. Diese Dokumentation entscheidet Monate später, ob Versicherer zahlt oder kürzt.
Fehler 3: Mietminderung „aufgespart" und auf einmal abgezogen
Wenn Sie wochenlang voll zahlen und am Ende eine Pauschalkürzung machen, kann der Vermieter wegen Mietrückstand kündigen. Immer unter Vorbehalt zahlen und Höhe der Minderung separat geltend machen.
Fehler 4: Mit dem Vermieter nur mündlich kommunizieren
„Hat er aber gesagt, ich darf umziehen…" — gerichtsuntauglich. Jede Absprache schriftlich bestätigen lassen (E-Mail reicht).
Fehler 5: Schimmel-Befall verschweigen
Wenn nach unzureichender Trocknung Schimmel auftritt, melden Sie das sofort schriftlich beim Vermieter. Schimmel kann Gesundheitsschäden verursachen und ist auch nach Jahren noch ein durchsetzbarer Mietminderungs- und Schadenersatz-Grund.
Wann wir als Sanierer auch direkt mit dem Mieter sprechen
Wenn Vermieter und Hausverwaltung uns beauftragen, sind Sie als Mieter unser direkter Ansprechpartner vor Ort — Sie wohnen ja in der Wohnung. Wir besprechen mit Ihnen:
- Wann wir kommen können (auch abends oder am Wochenende)
- Welche Möbel wir verschieben müssen — und wer das macht
- Wo die Geräte stehen können, ohne Sie maximal zu stören
- Wie Sie die Stromkosten dokumentieren
- Welche Trocknungswerte erreicht sein müssen
Wir wissen, dass eine Mietwohnung mit Trocknungs-Lärm und Bohrlöchern im Boden für Sie eine Belastung ist — Sie haben sich das nicht ausgesucht. Darum arbeiten wir möglichst leise, möglichst schnell und immer in Absprache.
Lokal: Wasserschäden in Mietwohnungen in Biberach und Umgebung
Wir sind regelmäßig in Biberach, Laupheim, Riedlingen, Ehingen, Bad Saulgau, Munderkingen, Ochsenhausen und im weiteren Oberschwaben in Mietwohnungen tätig. Mit Hausverwaltungen, Wohnungsgenossenschaften und privaten Vermietern in der Region kennen wir die typischen Abläufe — und mit den großen Versicherern (Allianz, SV SparkassenVersicherung, Württembergische, R+V, HUK-COBURG) rechnen wir direkt ab.
Wenn Sie als Mieter unsicher sind, ob die Trocknung in Ihrer Wohnung fachgerecht läuft oder ob die Versicherung korrekt informiert wurde: Rufen Sie uns an. Eine kurze telefonische Einschätzung kostet nichts, kann aber spätere Probleme verhindern.




